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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 I. Vertragsabschluß
30.11.2009
  1. Der Käufer ist mit Unterschrift an den Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb von 6 Wochen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.
  2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
  3. Die Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
  4. Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt, - wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird.
  5. wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom Hersteller vorgenommen wird. - wenn durch Gesetzesänderung ein Import wesentlich erschwert wird. Ein Schadenersatz in diesen Fällen wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
 II. Preise
  • Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der Preis beinhaltet die zur Zeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Bei Gesetzlicher Änderung der Mehrwertsteuer erhöht sich diese um den jeweiligen Satz.
 III. Zahlung
  • Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes in Bar, per LZB-Scheck oder per bankbestätigtem Scheck fällig. Wird der Kaufpreis per Überweisung bezahlt muß der Rechnungsbetrag 2 Tage vor Abholung des Fahrzeuges bei uns gutgeschrieben sein.
  • Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
  • Bei Bestellung von nicht marktgängigen Fahrzeugen bzw. sehr teueren Fahrzeugen kann eine Anzahlung von ca. 25% vereinbart werden.
  • Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Auto Bayer.
 IV. Lieferung und Lieferverzug
  1. Lieferfristen beginnen mit Eingang des Vertragsabschluß. Liefertermine verstehen sich ausnahmslos unverbindlich.Der Käufer kann 8 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist (ca. 4-6 Wochen) zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  2. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Die Ausstattung entspricht der im Vertrag stehenden Ausstattung Bei EU Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen für eventuelle Abweichungen von der deutschen Serienausstattung. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist.
  3. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung (z.B. Exportstop, Kündigung des Händlervertrags durch den Hersteller, sowie Kontingentierung oder organisatorische Umstände durch den Hersteller zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind dann ausgeschlossen.
 V. Abnahme
  1. Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen.
  2. Weist der Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge nicht innerhalb 14 Tagen beseitigt werden, kann der Käufer die Annahme ablehnen.
  3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. In diesen Fällen bedarf es auch nicht der Bereitstellung.
  5. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
  6. Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß den Ziffern 3 und 4 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
  7. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Fahrlässigkeit haftet der Käufer mit einer SB. Selbstbeteiligung von 1.000,- €.
  8. Beanstandungen am Fahrzeug müssen bei der Übernahme des Fahrzeuges unmittelbar beanstandet werden. ZB. Beulen, Kratzer, Lackschäden und sonstige Beschädigungen.
  9. Der Käufer verpflichtet sich, wenn die Überführungskennzeichen der Firma Auto Bayer genutzt werden, mit dem Fahrzeug nur die Überführungsfahrt durchzuführen. Die Firma Auto Bayer haftet für keinerlei Schäden, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges stehen. Die roten Kennzeichen sind neben der Haftpflichtversicherung auch Vollkassko versichert mit 1000,-€ Selbstbeteiligung pro Schaden.
 VI. Eigentumsvorbehalt
  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
  2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, daß der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
 VII. Garantieregelung
  1. Die Fahrzeuge haben in der Regel mindestens 2 Jahre europaweite Herstellergarantie.
 VIII. Haftung
  1. Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Sachmangel:
    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Salvatorische Klausel:
    Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.
Sitz: Auto Bayer D91090 Effeltrich Erlanger Str. 12





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